Europawahl 2024

Bekanntmachung über das Recht auf EInsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Europäischen Parlament

 

Bekanntmachung Einsichtnahme Wählerverzeichnis

Wahl zum 10. Europäischen Parlament am Sonntag, 09.06.2024

Vom 6. bis 9. Juni 2024 wählen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union zum zehnten Mal das Europäische Parlament. Die Bundesregierung hat am 10. August 2023 als Wahltermin für die Europawahl in Deutschland den Sonntag, 9. Juni 2024 bestimmt (siehe hierzu „Bekanntmachung des Wahltages für die Europawahl 2024“ vom 16. August 2023 (BGBl. I S. 213)).

 

Absenkung des Wahlalters

Das Alter für die Wahlberechtigung bei Europawahlen ist erstmals für die Wahl im Jahr 2024 von bisher 18 auf 16 Jahre herabgesetzt worden.

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sowie alle in Deutschland wohnhaften Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und -bürger), die am Wahltage das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben.

 

Deutsche im Ausland

Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Europawahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.

Informationen hierzu finden Sie unter

Information für Deutsche im Ausland

 

Weitere Informationen unter

Bundeswahlleiterin.de

 

 

Informationen für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger

Unionsbürger aus anderen Mitgliedstaaten, die in Deutschland wohnen, können 
entweder in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder in ihrem Wohnsitz-Mitgliedstaat Deutschland an der Europawahl teilnehmen. Jeder darf aber nur einmal wählen.

Für die Wahlteilnahme in Deutschland müssen Sie sich in das Wählerverzeichnis Ihrer deutschen Wohnsitz-Gemeinde eintragen lassen. Sie erhalten dann auch in Zukunft automatisch hier Ihre Wahlbenachrichtigung für die künftigen Europawahlen.


Für die Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen Sie im Rathaus Opfenbach 
bis spätestens zum 19. Mai 2024 (Sonntag) 

einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. 
Den Antrag können Sie auch per Post an die Gemeinde Opfenbach, Bodenseestraße 19, 88145 Opfenbach senden. (Bitte beachten Sie die allgemeinen Öffnungszeiten und Postlaufzeiten!)

 

Das Merkblatt erhalten Sie unter www.bundeswahlleiter.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/unionsbuerger.html.

Antrag: Antrag für Unionsbürger

 

Weitere Informationen zur Wahlteilnahme erhalten Sie in allen Amtssprachen der EU unter www.bmi.bund.de/europeans-vote-in-germany.