Rechtsbehelf

Elektronisches Widerspruchsverfahren

 

Bitte zögern Sie nicht, mit uns Kontakt aufzunehmen, wenn Sie Fragen oder Einwände gegen Bescheide der Gemeinde haben. 

In einem persönlichen Gespräch oder Telefonat können oft schon viele Unklarheiten beantwortet und gelöst werden. 

 

Für den elektronischen Widerspruch gilt derzeit folgende Vorgehensweise: 

Über das Bayernportal hat die Gemeinde Opfenbach die Möglichkeit für die Übermittlung von schriftformersetzenden Dokumenten an die Gemeinde geschaffen. 

Für die Zustellung von schriftformersetzenden Dokumenten ist eine eindeutige Identifikation und somit die vorherige Authentifizierung des Absenders erforderlich. Voraussetzung für das Anmelde- und Authentisierungsverfahren ist als zentrale Identifizierungskomponente 

  • Ausweis mit aktivierter elektronischer ID-Funktion
    (deutscher Personalausweis, Aufenthaltstitel für Personen aus Drittstaaten oder ID-Karte für EU/EWR-Bürgerinnen und Bürger

  • Installierte und gestartete AusweisAPP

  • Ein NFC-fähiges Smartphone/Tablet oder ein Kartenlesegerät 

  • die Eröffnung eines Bürgerkontos mit dem neuen Personalausweis und damit die Einrichtung einer BayernID.

     

Kostenloser Download der AusweisApp und Eröffnung des Bürgerkontos unter

https://id.bayernportal.de/de/welcome/auth/1/eID

 

Weitere Informationen zur BayernID erhalten Sie auf der folgenden Internetseite: 

https://id.bayernportal.de/de

 

Für die Widerspruchseinlegung in elektronischer Form klicken Sie bitte auf den nachfolgenden Link: 

https://formular.komuna.net/intelliform/forms/opfenbach/verwaltung/pool/bescheid-widerspruch/index

 

Selbstverständlich können Sie weiterhin unterschriftsbedürftige Dokumente unterschreiben und sowohl persönlich, per Post oder per Fax, 08385 9214-18 bei der Gemeinde Opfenbach, Bodenseestraße 19, 88145 Opfenbach, einreichen.

 

Stand: Dez. 2024