Flächennutzungsplan-Änderung Solarpark Leiblach - Öffentliche Auslegung
D A S F L Ä C H E N N U T Z U N G S P L A N Ä N D E R U N G S - V E R F A H R E N W U R D E E I N G E S T E L L T !
Der Gemeinderat der Gemeinde Opfenbach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 18. April 2023 den Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Solarpark Leiblach" gebilligt und beschlossen, diesen gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen (Auslegungsbeschluss).
Das Plangebiet ist dem Außenbereich gem. § 35 BauGB zuzurechnen. Das geplante Vorhaben einer Bebauung mit einer PV-Freiflächenanlage im Außenbereich ist daher auf der Basis des geltenden Planungsrechts nicht zulässig. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, ist die Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Leiblach“ erforderlich.
Der rechtswirksame Flächennutzungsplan (FNP) der Gemeinde Opfenbach weist im Bereich des Plangebietes und im Bereich der Gemarkungsfläche nördlich der Leiblach derzeit noch keine Darstellung aus. Die Gemeinde beabsichtigt, den Flächennutzungsplan im Parallelverfahren zu ändern und die künftige Darstellung in diesem „weißen“ Bereich des FNP an die geplante Nutzung einer „Sondergebietsfläche“ und „Fläche für die Landwirtschaft“ anzupassen.
Der räumliche Änderungsbereich des Flächennutzungsplanes erstreckt sich auf den im unten dargestellten
Lageplan rot umrandeten Bereich.
Der räumliche Geltungsbereich zur Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst einen Bereich in Opfenbach mit einer Fläche von insgesamt ca. 7,80 ha, mit den Flurstücken Nr. 1868, 1868/3, 1868/4 und einer Teilfläche 1859/3.
Davon umfasst der räumliche Geltungsbereich zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Leiblach“ einen Bereich mit einer Fläche von ca. 2,42 ha, mit einer Teilfläche des Flurstückes Nr. 1868/4.
Öffentliche Auslegung:
Die öffentliche Auslegung findet in Form einer Planauflage im Rathaus der Gemeinde Opfenbach, Bodenseestr. 19 in 88145 Opfenbach vom 08.05.2023 bis 09.06.2023 (je einschließlich) während der üblichen Öffnungszeiten statt (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind in der Regel von Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie Donnerstagnachmittag von 15.00 bis 18.00 Uhr).
Bitte beachten Sie, dass an den gesetzlichen Feiertagen das Rathaus nicht geöffnet hat. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung wird Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung gegeben.
Elektronische Information:
Der Inhalt der Bekanntmachung und die Unterlagen können im genannten Zeitraum über die Homepage der Gemeinde Opfenbach unter https://www.opfenbach.de oder https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal eingesehen werden.
Opfenbach, 28.04.2023
gez. Matthias Bentz
Erster Bürgermeister