Flächennutzungsplan-Änderung Solarpark Leiblach - frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Öffentliche Bekanntmachung;
Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Leiblach“
Der Gemeinderat der Gemeinde Opfenbach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14. Februar 2023 beschlossen, den Flächennutzungsplan im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Solarpark Leiblach" zu ändern und eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.
Das Plangebiet ist dem Außenbereich gem. § 35 BauGB zuzurechnen. Das geplante Vorhaben einer Bebauung mit einer PV-Freiflächenanlage im Außenbereich ist daher auf der Basis des geltenden Planungsrechts nicht zulässig. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, ist die Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Leiblach“ erforderlich.
Der rechtswirksame Flächennutzungsplan (FNP) der Gemeinde Opfenbach weist im Bereich des Plangebietes und im Bereich der Gemarkungsfläche nördlich der Leiblach derzeit noch keine Darstellung aus.
Die Gemeinde beabsichtigt, den Flächennutzungsplan im Parallelverfahren zu ändern und die künftige Darstellung in diesem „weißen“ Bereich des FNP an die geplante Nutzung einer „Sondergebietsfläche“ und „Fläche für die Landwirtschaft“ anzupassen.
Der räumliche Änderungsbereich des Flächennutzungsplanes erstreckt sich auf den im Lageplan vom 03.02.2023 rot umrandeten Bereich.
Der räumliche Geltungsbereich zur Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst einen Bereich in Opfenbach mit einer Fläche von insgesamt ca. 7,80 ha, mit den Flurstücken Nr. 1868, 1868/2, 1868/3, 1868/4 und einer Teilfläche 1859/3.
Davon umfasst der räumliche Geltungsbereich zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Leiblach“ einen Bereich mit einer Fläche von ca. 2,42 ha, mit dem Flurstück Nr. 1868/4 und einer Teilfläche 1868.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit:
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung findet in Form einer Planauflage im Rathaus der Gemeinde Opfenbach, Bodenseestr. 19 in 88145 Opfenbach vom 20.02.2023 bis 07.03.2023 (je einschließlich) während der allgemeinen Öffnungszeiten statt. Dabei wird Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung gegeben.
(Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind in der Regel von Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich donnerstagnachmittags von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Beachten Sie bitte, dass das Rathaus während gesetzlicher Feiertage geschlossen ist.)
Elektronische Information:
Der Inhalt der Bekanntmachung und die Unterlagen können im genannten Zeitraum über die Homepage der Gemeinde Opfenbach unter https://www.opfenbach.de oder https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal eingesehen werden.
Opfenbach, den 17.02.2023
gez. Matthias Bentz
Erster Bürgermeister