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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Mannsnetterstraße - Öffentliche Auslegung

Bekanntmachung  zur  öffentlichen Auslegung

Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Mannsnetterstraße – Änderung und Erweiterung“

Der Gemeinderat der Gemeinde Opfenbach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 20. Dezember 2022 den Entwurf zur Flächennutzungsplanänderung im Bereich des  vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Mannsnetterstraße – Änderung und Erweiterung" in der Fassung vom 12.12.2022 gebilligt und beschlossen, diesen gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen (Auslegungsbeschluss).

 

Das Plangebiet ist dem Außenbereich gem. § 35 BauGB zuzurechnen. Das geplante Vorhaben einer baulichen Erweiterung eines Gewerbegewerbegebietes im Außenbereich ist daher auf der Basis des geltenden Planungsrechts nicht zulässig. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, ist die Aufstellung des Bebauungsplanes „Mannsnetterstraße – Änderung und Erweiterung“ erforderlich.

 

Der rechtswirksame Flächennutzungsplan (FNP) der Gemeinde Opfenbach stellt innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs für das Plangebiet „Fläche für die Landwirtschaft“ dar.

 

Die Gemeinde beabsichtigt, den Flächennutzungsplan im Parallelverfahren zu ändern und die Darstellung an die geplante Nutzung einer „Gewerblichen Baufläche“ anzupassen. Darüber hinaus sind im Änderungsbereich Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes zu treffen.

 

Der räumliche Geltungsbereich zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Mannsnetterstraße – Änderung und Erweiterung“ umfasst einen Bereich in Opfenbach mit einer Fläche von ca. 1,30 ha, mit den Flurstücken Nr. 2146/21 und 2149/4.

 

Öffentliche Auslegung

Die öffentliche Auslegung findet in Form einer Planauflage im Rathaus der Gemeinde Opfenbach, Bodenseestr. 19 in 88145 Opfenbach vom 09.01.2023 bis 17.02.2023 (je einschließlich) während der üblichen Öffnungszeiten statt. Dabei wird Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung gegeben. Bitte beachten Sie, dass an den gesetzlichen Feiertagen das Rathaus nicht geöffnet hat.

 

Während der Auslegungsfrist können – schriftlich oder mündlich zur Niederschrift – Stellungnahmen im Rathaus der Gemeinde Opfenbach abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben können.

 

Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen. Sie enthal­ten folgende Arten umweltbezogener Informationen:

 

Immissionsschutz

In der Bauleitplanung sind u.a. die Anforderungen nach § 1 Abs. 6 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu beachten und es ist zu prüfen, inwiefern schädliche Lärmimmissionen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vorliegen und die Anforderungen an den Lärmschutz im Einwirkungsbereich erfüllt werden.

 

Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens wurde eine schalltechnische Untersuchung erstellt.

Die städtebauliche Planung wird in der schalltechnischen Untersuchung unter Berücksichtigung der schalltechnischen Gesamtsituation aus immissionsschutzfachlicher Sicht beurteilt. Dabei werden insbesondere die Anforderungen gemäß DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau), 16. BImSchV (Verkehrslärmschutzverordnung) und TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) berücksichtigt.

 

Direkt nördlich grenzen Wohngebäude an das Plangebiet, ein weiteres Wohngebäude befindet sich jenseits der Allgäustraße. Daher wurden die Geräusche der Holzbau Trunzer GmbH ermittelt und deren Einwirkungen in der Nachbarschaft prognostiziert.

 

Die schalltechnische Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass unter Berücksichtigung der vorliegenden Planung, der erarbeiteten Maßnahmenempfehlungen und städtebaulichen Abwägung sowie der schalltechnischen Gesamtsituation die Anforderungen an den Schall-Immissionsschutz an den untersuchten maßgeblichen Immissionsorten rechnerisch eingehalten werden.

 

Umweltbericht

Durch den Eingriff in den Naturhaushalt im Bereich des Bebauungsplans „Mannsnetterstraße - Änderung und Erweiterung“ entsteht ein Defizit von 24.506 Wertpunkten. Unter Anrechnung der plangebietsinternen und plangebietsexternen Kompensationsmaßnahmen mit 24.565 Wertpunkten ist ein Ausgleich für Eingriffe in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild im Sinne des Gesetzes erreicht, da keine erheblichen Beeinträchtigungen im Naturraum verbleiben und das Landschaftsbild wiederhergestellt ist. Es sind keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen für den Menschen, als Lebensraum für Tiere und Pflanzen, für den Boden, den Wasserhaushalt, das Klima sowie für Kultur- und Sachgüter zu erwarten.

 

 

Elektronische Information:

Der Inhalt der Bekanntmachung und die Unterlagen können im genannten Zeitraum über die                       Homepage der Gemeinde Opfenbach unter https://www.opfenbach.de

(nur in Bayern: https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal)  eingesehen werden.

 

 

Opfenbach, den 22.12.2022

gez. Matthias Bentz

Erster Bürgermeister

FNP_Mannsnettertrasse

Bekanntmachung  zur  öffentlichen Auslegung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Mannsnetterstraße – Änderung und Erweiterung"

Der Gemeinderat der Gemeinde Opfenbach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 20. Dezember 2022 den Entwurf zum Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften "Mannsnetterstraße – Änderung und Erweiterung" in der Fassung vom 12.12.2022 gebilligt und beschlossen, diesen gemäß

§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen (Auslegungsbeschluss).

 

Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 1,61 ha, mit den Grundstücken, Flurstücke Nr. 2146/21, 2149/4 und Teilflächen der Mannsnetterstraße, Flurstück Nr. 2146/6 sowie Teilflächen der Allgäustraße – B 32, Flurstücke Nr. 2167 und 2149/8.

 

Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:

Im Norden       durch die Grundstücke, Flurstücke Nr. 2146/1, 2146/20 und 2149/7

und Osten       durch das Grundstück, Flurstück Nr. 362,      

Im Süden        durch Teilflächen der Allgäustraße – B 32, Flurstücke Nr. 2167 und.

und Westen    2149/8.

 

Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erstreckt sich auf den im Lageplan vom 12.12.2022 umrandeten Bereich. 

 

Ziel und Zwecke der Planung:

Die Vorhabenträger Holzbau Trunzer GmbH mit Stammsitz in Heimen 85 in Opfenbach beabsichtigt einen neuen Betriebsstandort an der Mannsnetterstraße zu realisieren.

Grundsätzliches Planungsziel für das Unternehmen ist somit die Betriebserweiterung und damit auch die Standortsicherung in Opfenbach.

 

Das Plangebiet ist dem Außenbereich gem. § 35 BauGB zuzurechnen. Das geplante Vorhaben einer baulichen Erweiterung eines Gewerbegebietes im Außenbereich ist daher auf der Basis des geltenden Planungsrechts nicht zulässig. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, ist die Aufstellung des Bebauungsplanes „Mannsnetterstraße – Änderung und Erweiterung“ erforderlich.

 

Öffentliche Auslegung

Die öffentliche Auslegung findet in Form einer Planauflage im Rathaus der Gemeinde Opfenbach, Bodenseestr. 19 in 88145 Opfenbach vom 09.01.2023 bis 17.02.2023 (je einschließlich) während der üblichen Öffnungszeiten statt. Dabei wird Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung gegeben.

Bitte beachten Sie, dass an den gesetzlichen Feiertagen das Rathaus nicht geöffnet hat.

 

Während der Auslegungsfrist können – schriftlich oder mündlich zur Niederschrift – Stellungnahmen im Rathaus der Gemeinde Opfenbach abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben können.

 

Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen. Sie enthal­ten folgende Arten umweltbezogener Informationen:

 

Artenschutz

Angesichts der geringen naturschutzfachlichen Bedeutung der Fläche und der geplanten Kompensationsmaßnahmen ist nicht mit erheblichen negativen Auswirkungen für das Schutzgut Arten und Lebensräume zu rechnen. Durch die Planung kommt es nach bestehendem Kenntnisstand nicht zu artenschutzrechtlich relevanten Auswirkungen.

 Auf die Durchführung einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung wird in Anbetracht der spezifischen Situation des Plangebietes daher verzichtet. Die Bestandssituation lässt nicht erkennen, dass die durch den Bebauungsplan zulässig werdende Bebauung einen Verbotstatbestand nach

§ 44 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG auslöst oder Vorgaben des europäischen und nationalen Artenschutzes sich nicht einhalten lassen.

Mit den Be- und Eingrünungsmaßnahmen wird eine Strukturanreicherung der Feldflur erzielt, wodurch die Ansiedlung von Arten und Lebensgemeinschaften gefördert werden kann.

           

Unter Durchführung von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen sind keine erheblichen Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Tiere und Pflanzen zu erwarten.

 

Immissionsschutz

Maßnahmenempfehlungen Anlagen-/Gewerbelärm:

Schallschutzmaßnahmen Außenanlagen

Die Fahrbahnoberflächen der Bereiche "Zufahrt Gewerbeareal" und "Verkehrsfläche allgemein" (zwischen den beiden Betriebshallen bis Betriebshallen Gebäudeecken Ost) sind gemäß dem Vorhaben- und Erschließungsplan (Außenanlagenplan Stand 5.12.2022) asphaltiert auszuführen.

 

Betriebstätigkeiten (Produktions- und Werkstattbetrieb, Be- und Entladungen etc.) sind auf den Tagzeitraum (6:00 bis 22:00 Uhr) zu beschränken.

Keine Lkw-Bewegungen im Zeitraum Nacht (22:00 bis 6:00 Uhr).

 

Einzuhaltende bewertete Schalldämm-Maße der Außenbauteile der Betriebshallen:
- Dächer  ≥  30 dB    Wände  ≥  24 dB    Tore      ≥  24 dB

 

Halle 1, Schiebetore:

Schiebetor Ost maximal 3 Stunden geöffnet im Tagzeitraum (6:00 bis 22:00 Uhr)
Schiebetor West maximal 1 Stunde geöffnet im Tagzeitraum (6:00 bis 22:00 Uhr)

 

Halle 2, Tore:

Bei lärmintensiven Betriebsvorgängen sind die Tore insbesondere der Werkstatt und  der Waschhalle geschlossen zu halten.

 

 

 

Schallschutzmaßnahmen gebäudetechnische Anlagen

Die gebäudetechnischen Anlagen welche im Planungsgebiet errichtet werden, sind gemäß dem Stand der Lärmschutztechnik so zu betreiben, dass an den maßgeblichen Immissionsorten der bauplanungsrechtlich zulässigen Umgebungsbebauung die zulässigen Immissionsrichtwerte der TA-Lärm vom 26.08.1998 (unter Berücksichtigung sämtlicher TA Lärm Schallquellen im Planungsgebiet) um mindestens 6 dB(A) unterschritten werden. Die Einhaltung dieser Anforderung ist im baurechtlichen Genehmigungsverfahren durch einen Nachweis eines anerkannten Sachverständigen zu bestätigen.

 

Maßnahmen Verkehrslärm:

Für die Außenbauteile, der von Straßenverkehrslärmimmissionen der Bundesstraße 32 betroffenen schutzbedürftigen Räume (z.B. Büroräume) ist im Baugenehmigungsverfahren ein Schallschutznachweis gemäß der DIN 4109 (Stand 2018) vorzulegen.

Zur Bestimmung der o.g. baulichen Schallschutzanforderungen ist von dem im Untersuchungsbericht der Firma pm_akustik, Bericht Nr. 0210-22-II vom 12.12.2022 prognostizierten maßgeblichen Außenlärmpegel auszugehen. Der Untersuchungsbericht ist Bestandteil der Begründung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes.

Die schalltechnische Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass unter Berücksichtigung der vorliegenden Planung, der erarbeiteten Maßnahmenempfehlungen und städtebaulichen Abwägung sowie der schalltechnischen Gesamtsituation die Anforderungen an den Schall-Immissionsschutz an den untersuchten maßgeblichen Immissionsorten rechnerisch eingehalten werden.

 

Lärmschutzmaßnahmen außerhalb des Plangebiets:

Unter Berücksichtigung der vorliegenden Planung kommt die schalltechnische Untersuchung (pm_akustik, Bericht Nr. 0210-22-II vom 12.12.2022) zu dem Ergebnis, dass bezüglich der Immissionsorte Wohngebäude Flurstück 2149/2 (südwestlich angrenzende Nachbarschaft) davon auszugehen ist, dass z.T. eine „wesentliche Änderung“ im Sinne der Verkehrslärmschutzverordnung 16. BImSchV vorliegt und rechnerisch z.T. ein grundsätzlicher Anspruch auf Lärmvorsorgemaßnahmen nach § 41 ff. BImSchG entsteht.

 

Demnach ist davon auszugehen, dass es erforderlich wird, im Rahmen der – dem B-Plan Verfahren nachfolgenden – Planungsschritte insbesondere Art und Umfang der zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche notwendigen Schallschutzmaßnahmen für schutzbedürftige Räume in baulichen Anlagen gemäß 24. BImSchV im Detail zu untersuchen und festzulegen.

 

Umweltbericht

Durch den Eingriff in den Naturhaushalt im Bereich des Bebauungsplans „Mannsnetterstraße - Änderung und Erweiterung“ entsteht ein Defizit von 24.506 Wertpunkten. Unter Anrechnung der plangebietsinternen und plangebietsexternen Kompensationsmaßnahmen mit 24.565 Wertpunkten ist ein Ausgleich für Eingriffe in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild im Sinne des Gesetzes erreicht, da keine erheblichen Beeinträchtigungen im Naturraum verbleiben und das Landschaftsbild wiederhergestellt ist. Es sind keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen für den Menschen, als Lebensraum für Tiere und Pflanzen, für den Boden, den Wasserhaushalt, das Klima sowie für Kultur- und Sachgüter zu erwarten.

 

 

Elektronische Information:

Der Inhalt der Bekanntmachung und die Unterlagen können im genannten Zeitraum über die                       Homepage der Gemeinde Opfenbach unter https://www.opfenbach.de

(nur in Bayern: https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal)  eingesehen werden.

 

 

Opfenbach, den 22.12.2022

gez. Matthias Bentz

Erster Bürgermeister

 

vbBPL Mannsnstterstraße

1_Bebauungsplan_Entwurf

BEBAUUNGSPLANENTWURF_SATZUNG

BEBAUUNGSPLANENTWURF_GRAFIK

 

2_FNP_Entwurf

FLÄCHENNUTZUNGSPLANÄNDERUNG

 

3_Vorhabenpläne

VORHABENPLAN_01

VORHABENPLAN_02

VORHABENPLAN_03

VORHABENPLAN_04

VORHABENPLAN_05

VORHABENPLAN_06

VORHABENPLAN_07

VORHABENPLAN_08

 

4_Betriebsbeschreibung

BETRIEBSBESCHREIBUNG_HOLZBAU_TRUNZER

 

5_Schalltechnisches Gutachten

SCHALLTECHNISCHES_GUTACHTEN_PM_AKUSTIK

 

6_Baugrundgutachten

BAUGRUNDGUTACHTEN

 

7_Artenschutzrechtliche_Bewertung

ARTENSCHUTZRECHTLICHE_BEWERTUNG

 

8_Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

AUSGLEICHS_UND_ERSATZMASSNAHMEN

 

9_Umweltbericht

UMWELTBERICHT

 

10_Stellungnahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung

STELLUNGNAHMEN_DER_FRÜHZEITIGEN_BETEILIGUNG

 

11_Auszulegende DIN-NORMEN (liegen bei der Gemeinde aus)

  • DIN 4109: Schallschutz im Hochbau – Teil 1: Mindestanforderungen, Berlin: Beuth Verlag 2018
  • DIN 4109: Schallschutz im Hochbau – Teil 2: Rechnerische Nachweise der Erfüllung der Anforderungen, Berlin: Beuth Verlag 2018

 

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