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Bekanntmachung zur „Öffentlichen Auslegung“; Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Mannsnetterstraße – Änderung und Erweiterung“ sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich

23.12.2022

 
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Mannsnetterstraße

Öffentliche Bekanntmachung

Flächennutzungsplan – Änderung im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Mannsnetterstraße – Änderung und Erweiterung"

Der Gemeinderat der Gemeinde Opfenbach hat am 02.08.2022 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den Flächennutzungsplan im Bereich des vorhabenbezogenen  Bebauungsplanes „Mannsnetterstraße – Änderung und Erweiterung“ zu ändern und eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.

 

Das Plangebiet ist dem Außenbereich gem. § 35 BauGB zuzurechnen. Das geplante Vorhaben einer baulichen Erweiterung eines Gewerbegebietes im Außenbereich ist daher auf der Basis des geltenden Planungsrechts nicht zulässig. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, ist die Aufstellung des Bebauungsplanes „Mannsnetterstraße – Änderung und Erweiterung“ erforderlich.

 

Der rechtswirksame Flächennutzungsplan (FNP) der Gemeinde Opfenbach stellt innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs für das Plangebiet „Fläche für die Landwirtschaft“ dar.

Die Gemeinde beabsichtigt, den Flächennutzungsplan im Parallelverfahren zu ändern und die Darstellung an die geplante Nutzung einer „Gewerblichen Baufläche“ anzupassen.

 

Der räumliche Geltungsbereich der Flächennutzungsplan - Änderung erstreckt sich auf den im nachstehenden Lageplan vom 24.06.2022 umrandeten Bereich. 

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit:

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung findet in Form einer Planauflage im Rathaus der Gemeinde Opfenbach, Bodenseestr. 19 in 88145 Opfenbach vom 08.08.2022 bis 22.08.2022 (je einschließlich) während der allgemeinen Öffnungszeiten statt (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind in der Regel von Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie Donnerstagnachmittag von 15.00 bis 18.00 Uhr).

Bitte beachten Sie, dass an den gesetzlichen Feiertagen das Rathaus nicht geöffnet hat.

 

Im Rahmen der „Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit“  wird Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung gegeben.

 

Elektronische Information:

Der Inhalt der Bekanntmachung und die Unterlagen können im genannten Zeitraum über die                       Homepage der Gemeinde Opfenbach unter https://www.opfenbach.de eingesehen werden.

 

 

Opfenbach, 05.08.2022

Matthias Bentz

1. Bürgermeister

FNP_Mannsnettertrasse

Öffentliche Bekanntmachung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Mannsnetterstraße – Änderung und Erweiterung"

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Opfenbach hat am 02.08.2022 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und Artikel 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Mannsnetterstraße – Änderung und Erweiterung“ aufzustellen (Aufstellungsbeschluss) und eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.

 

Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 1,61 ha, mit den Grundstücken, Flurstücke Nr. 2146/1, 2149/4 und Teilflächen der Mannsnetterstraße, Flurstück Nr. 2146/6 sowie Teilflächen der Allgäustraße – B 32, Flurstücke Nr. 2167 und 2149/8.

 

Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:

Im Norden       durch die Grundstücke, Flurstücke Nr. 2146/1, 2146/20 und 2149/7

und Osten       durch das Grundstück, Flurstück Nr. 362,      

Im Süden        durch Teilflächen der Allgäustraße – B 32, Flurstücke Nr. 2167 und.

und Westen    2149/8.

 

Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erstreckt sich auf den im nachstehenden Lageplan vom 02.08.2022 umrandeten Bereich. 

Ziel und Zwecke der Planung:

Die Vorhabenträger Holzbau Trunzer GmbH mit Stammsitz in Heimen 85 in Opfenbach + Peter Straubinger e.K mit Stammsitz in Beuren 131/1/3 in Opfenbach beabsichtigen einen gemeinsamen Betriebsstandort an der Mannsnetterstraße zu realisieren.

Grundsätzliches Planungsziel für beide Unternehmen ist somit die Betriebserweiterung und damit auch die Standortsicherung in Opfenbach.

 

Das Plangebiet ist dem Außenbereich gem. § 35 BauGB zuzurechnen. Das geplante Vorhaben einer baulichen Erweiterung eines Gewerbegebietes im Außenbereich ist daher auf der Basis des geltenden Planungsrechts nicht zulässig. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, ist die Aufstellung des Bebauungsplanes „Mannsnetterstraße – Änderung und Erweiterung“ erforderlich.

 

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit:

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung findet in Form einer Planauflage im Rathaus der Gemeinde Opfenbach, Bodenseestr. 19 in 88145 Opfenbach vom 08.08.2022 bis 22.08.2022 (je einschließlich) während der allgemeinen Öffnungszeiten statt.

(Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind in der Regel von Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie Donnerstagnachmittag von 15.00 bis 18.00 Uhr).

Bitte beachten Sie, dass an den gesetzlichen Feiertagen das Rathaus nicht geöffnet hat.

 

Im Rahmen der „Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit“  wird Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung gegeben.

 

Elektronische Information:

Der Inhalt der Bekanntmachung und die Unterlagen können im genannten Zeitraum über die                       Homepage der Gemeinde Opfenbach unter https://www.opfenbach.de  eingesehen werden.

 

 

Opfenbach, 05.08.2022

Matthias Bentz

1. Bürgermeister

vbBPL Mannsnstterstraße
1_vorläufiger Bebauungsplan_Entwurf

vorbez_BPL_Mannsnetter_SATZUNG

vorbez_BPL_Mannsnetter_GRAFIK

 

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Artenschutzrechtliche_Bewertung

 

 

 

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