vorhabenbezogener Bebauungsplan Alemannenstraße - nochmalige verkürzte öffentliche Auslegung

Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung  des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Alemannenstraße" 

Der Gemeinderat der Gemeinde Opfenbach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 12.07.2022 den Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Alemannenstraße" mit Begründung in der Fassung vom 12.07.2022 gebilligt und für die öffentliche Auslegung gem. § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Das Plangebiet befindet sich am nördlichen Ortsrand des Hauptortes der Gemeinde Opfenbach nördlich der "Alemannenstraße". Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan "Alemannenstraße" dient der Erstellung eines Wohnquartieres. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Fl.-Nrn. 16, 17, 19 (Teilfläche), 25 (Teilfläche), 25/3 (Teilfläche), 26/2 (Teilfläche), 59/2 (Teilfläche) und 146/6 (Teilfläche) (Gemarkung Opfenbach). Die externe Ausgleichsfläche befindet sich direkt westlich an das Plangebiet angrenzend, nördlich der "Alemannenstraße" auf der Fl.-Nr. 25/3 der Gemarkung Opfenbach. Es wird darauf hingewiesen, dass sich der konkrete Zuschnitt der Fläche im Laufe des Verfahrens noch ändern kann.

Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 12.07.2022 und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom 25.07.2022 bis 12.08.2022 im Rathaus der Gemeinde Opfenbach (Bodenseestraße 19, 88145 Opfenbach), während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind in der Regel von Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich donnerstagnachmittags von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Beachten Sie bitte, dass das Rathaus während gesetzlicher Feiertage geschlossen ist.)

Ergänzend zur öffentlichen Auslegung kann der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 12.07.2022 und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen unter folgender Adresse im Internet eingesehen werden:

http://www.opfenbach.de

nur in Bayern:

https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal

Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt.

Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und werden mit ausgelegt:

  • Umweltbericht in der Fassung vom 16.03.2022 (Ausführungen zu den Themen: Beschreibung der Ziele des Umweltschutzes aus anderen Planungen, die sich auf den Planbereich beziehen (Regionalplan; Flächennutzungsplan; Natura 2000-Gebiete; weitere Schutzgebiete/Biotope, Biotopverbund); Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf der Grundlage der Umweltprüfung; darin die Bestandsaufnahme sowie Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nicht-Durchführung bzw. Durchführung der Planung und deren Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt; Boden, Geologie und Fläche; Wasser; Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität; Landschaftsbild; Mensch und Kulturgüter sowie eine Beschreibung der Wechselwirkungen zwischen den zuvor genannten Schutzgütern. Bewertung bei Durchführung der Planung von Wasserwirtschaft; Emissionen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlung sowie der Verursachung von Belästigungen; Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung; eingesetzte Techniken und Stoffe; menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt; Erneuerbare Energien. Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der Auswirkungen/Abarbeitung der Eingriffsregelung. Beschreibung anderweitiger Planungsmöglichkeiten und der erheblichen nachteiligen Auswirkungen, die auf Grund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen zu erwarten sind. Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei Durchführung der Planung.
 

 

  • Ergebnisvermerk des digitalen Termins zur frühzeitigen Behördenunterrichtung gem. § 4 Abs. 1 BauGB am 25.05.2021 (ergänzter Vermerk vom 23.06.2022) mit umweltbezogenen Stellungnahmen des Landratsamtes Lindau mit den Fachbereichen Immissionsschutz (zu Lärmimmissionen durch die Bundesstraße und Schutzmaßnahmen), Naturschutz (zur Hanglange und dem Einfluss auf das Landschaftsbild, dem Eingriff in das Biotop "Streuobst in und um Opfenbach" (Nr. 8325-0329), der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung, zur artenschutzrechtlichen Kartierung und artenschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen)
  • Schriftliche Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB im April und Mai 2021 mit umweltbezogenen Stellungnahmen der Regierung von Schwaben (zum Flächensparen), des Bayrischen Landesamtes für Denkmalpflege (zur Berücksichtigung des Baudenkmales in der Alemannenstr. 2), des Wasserwirtschaftsamtes Kempten (zum Nichtvorkommen von Altlasten, zum vorsorgenden Bodenschutz, zum Grundwasserschutz und zur Wasserversorgung und zum Gewässerschutz), des BUND, Kreisgruppe Lindau (zum Flächensparen, Bepflanzung der geplanten Grünfläche, Erhalt des Biotopes, zu den alten Baumbeständen und zu den geplanten artenschutzrechtlichen Maßnahmen) und des Landratsamtes Lindau mit dem Fachbereich Wasserrecht (zur Niederschlagswasserbehandlung).
  • Schalltechnische Untersuchung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Alemannenstraße" Bericht Nr. 21-075 der Sieber Consult GmbH vom 15.02.2022 (zu Verkehrslärmimmissionen von der Bundesstraße und den notwendigen Schutzmaßnahmen innerhalb des Plangebietes)
  • Artenschutzrechtlicher Kurzbericht der Sieber Consult GmbH in der Fassung vom 07.04.2021 (zum Vorkommen geschützter Tierarten innerhalb und im Umfeld des Plangebietes und notwendigen artenschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen)
  • Artenschutzrechtliche Stellungnahme/Maßnahmenkonzept zum Umgang mit einer Wochenstube der Zwergfledermaus der Sieber Consult GmbH in der Fassung vom 02.11.2021 (zum Vorkommen der Zwergfledermaus innerhalb des Plangebietes und deren Status in der Bauleitplanung sowie notwendigen artenschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen)
  • Verkehrsuntersuchung "Wohnquartier Alemannenstraße" der Modus Consult GmbH in der Fassung vom 09.12.2021 (zur Bestandsaufnahme, dem Neuverkehrsaufkommen der geplanten Entwicklung, den Leistungsfähigkeitsberechnungen und dem Ergebnis der Verkehrsuntersuchung)
  • Schriftliche Stellungnahmen im Rahmen der förmlichen Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB im April und Mai 2022 mit umweltbezogenen Stellungnahmen des Landratsamtes Lindau, Untere Naturschutzbehörde (zu Artenschutzmaßnahmen, Eingriff in Landschaftsbild und Boden, Eingriffsbilanzierung, erforderliche Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen) und Sachgebiet Wasserrecht (zur Niederschlagswasserbehandlung), des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kempten (Allgäu), Kempten (zur Duldung landwirtschaftlicher Nutzung und Verlust landwirtschaftlicher Böden), des Wasserwirtschaftsamtes Kempten (zum Nichtvorkommen von Altlasten, zum vorsorgenden Bodenschutz und zum Gewässerschutz) und des Bund Naturschutz in Bayern e.V., Kreisgruppe Lindau (zum Flächensparen, Ortserweiterung und Darstellung im Flächennutzungsplan, Biotopschutz, Eingriff ins Landschaftsbild, Erhalt von Gehölzen und Artenschutzmaßnahmen)

Die einschlägigen DIN-Normen, auf denen in den Festsetzungen verwiesen wird, stehen bei der Gemeinde Opfenbach (Bodenseestr. 19, 88145 Opfenbach) im Rahmen der förmlichen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB zur Einsicht zur Verfügung.

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich sowie mündlich abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Parallel mit der Auslegung findet die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB auf Grund von § 4a Abs. 2 BauGB statt.

Da es sich um eine erneute Auslegung des Entwurfes handelt wird gem. § 4a Abs. 3 BauGB bestimmt, dass Stellungnahmen der Öffentlichkeit nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Planes abgegeben werden können. Diese sind im Einzelnen:

 

 

  • Redaktionelle Anpassung der Festsetzung zur Baugrenze unter Ziffer 2.8
  • Anpassung der Festsetzung zur Ableitung von Niederschlagswasser in den privaten Grundstücken
  • Klarstellung der Festsetzung "Zu pflanzender Baum 1. Wuchsklasse"
  • Aufnahme eines zu erhaltenden Baumes in der Planzeichnung und Aufnahme der Festsetzung dazu als Ziffer 2.29
  • Ergänzung der Festsetzung "Pflanzungen im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes" unter Ziffer 2.30 um einen Hinweis zur Wuchsform
  • Ergänzung des Kapitels 3 "Zuordnung von Flächen und/oder Maßnahmen zum Ausgleich […]" und der Begründung zur Klarstellung und um einen Hinweis an den Vorhabenträger
  • Verschiebung der Vorgaben zur Fassadengestaltung zu den bauordnungsrechtlichen Vorschriften unter Kapitel 4
  • Aufnahme des geplanten Retentionsbereiches als Hinweis in Planzeichnung und Hinweisen
  • Ergänzung des Hinweises zum Klimaschutz
  • Ergänzung des Hinweises zum Bodenschutz
  • Ergänzung des Hinweises zum Brandschutz
  • Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung
  • Ergänzungen bei der Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung
  • redaktionelle Änderungen und Ergänzungen
  • Änderungen bei der Begründung

Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art.  6 Abs.  1 Buchst. e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Opfenbach, den 15.07.2022

Matthias Bentz
1. Bürgermeister

Planbereich
1_Bebauungsplan_Entwurf

2022-07-12 PLAN vBP Alemannenstraße

2022-07-12 TEXT vBP Alemannenstraße

 

 

2_VEP

Opfenbach_Vorhaben- u. Erschließungsplan - 1 - Lageplan, Abbruch, Abstandsflächen

Opfenbach_Vorhaben- u. Erschließungsplan - 2 - Leitungsplan, Entwässerungsplan_220614

Opfenbach_Vorhaben- u. Erschließungsplan - 10 - Ansichten

Opfenbach_Vorhaben- u. Erschließungsplan - 11 - Berechnung GRZ, GFZ, BMZ

Opfenbach_Vorhaben- u. Erschließungsplan - 14 - Berechnung BGF, BRI

Opfenbach_Vorhaben- u. Erschließungsplan - Punkthaus - 6 - PUNKTHAUS Grundrisse

Opfenbach_Vorhaben- u. Erschließungsplan - Punkthaus - 7 - PUNKTHAUS Schnitte, Ansichten

Opfenbach_Vorhaben- u. Erschließungsplan - Punkthaus - 13 - Vollgeschoss Rechennachweis

Opfenbach_Vorhaben- u. Erschließungsplan - Townhouses - 8 - TOWNHOUSES Grundrisse

Opfenbach_Vorhaben- u. Erschließungsplan - Townhouses - 9 - TOWNHOUSES Schnitte, Ansichten

Opfenbach_Vorhaben- u. Erschließungsplan - Zeilenhäuse - 12 - Vollgeschoss Rechennachweis

Opfenbach_Vorhaben- u. Erschließungsplan - Zeilenhäuser - 3 - ZEILENHÄUSER Grundrisse

Opfenbach_Vorhaben- u. Erschließungsplan - Zeilenhäuser - 4 - ZEILENHÄUSER Schnitte

Opfenbach_Vorhaben- u. Erschließungsplan - Zeilenhäuser - 5 - ZEILENHÄUSER Ansichten

Opfenbach_Vorhaben- u. Erschließungsplan - Zeilenhäuser - 10.1 - Ansichten mit Abbruch

Opfenbach_Vorhaben- u. Erschließungsplan - Zeilenhäuser - 10.2 - Ansichten Vorher-Nachher

 

 

 

 

 

3_AS-Gutachten

2021-04-07_AS-KB_Bauvorhaben Alemannenstraße 6

2021-09-30 Artenschutz Stellungnahme Fledermäuse_Alemannenstraße Opfenbach

 

 

4_SV

2022-06-07 SV vBP Alemannenstraße zur Fsg 2022-03-16 VR1