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Impfaufruf für bestimmte Personengruppen der Priorität zwei

Das Landratsamt bittet aktuell Personen, die jünger sind als 65 Jahre und entweder einschlägige Vorerkrankungen haben oder Angehörige pflegen, sich für eine Impfung registrieren zu lassen. Denn obwohl noch viele Menschen über 80 Jahre auf ihre Erstimpfung warten, werden nun auch Menschen geimpft, die der Priorität zwei zugeordnet sind. Der Grund ist, dass nun verstärkt auch Impfstoff der Firma AstraZeneca geliefert wird, der zumindest momentan nur an Personen unter 65 Jahren verimpft werden kann.
Dies werden in einem ersten Schritt Mitarbeiter in Pflegeinrichtungen und von ambulanten Pflegediensten sein, die zur Gruppe der höchsten Priorität gehören, aber relativ schnell werden dann auch Menschen der Priorität zwei geimpft werden können und zwar zuerst Menschen mit Vorerkrankungen und pflegende Angehörige. Das Landratsamt bittet die betroffenen Personen, sich möglichst bald anzumelden und die unterschiedlichen Anmeldewege zu beachten.
Anmeldung für Menschen mit Vorerkrankungen erfolgt online unter https://impfzentren.bayern/: Folgende Personen, bei denen ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder
tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht, können sich jetzt online anmelden:
a) Personen mit Trisomie 21,
b) Personen nach Organtransplantation,
c) Personen mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung oder mit schwerer psychiatrischer Erkrankung, insbesondere bipolare Störung, Schizophrenie oder schwere
Depression,
d) Personen mit malignen hämatologischen Erkrankungen oder behandlungsbedürftigen soliden Tumorerkrankungen, die nicht in Remission sind oder deren Remissionsdauer
weniger als fünf Jahre beträgt,

e) Personen mit interstitieller Lungenerkrankung, COPD, Mukoviszidose oder einer
anderen, ähnlich schweren chronischen Lungenerkrankung,
f) Personen mit Diabetes mellitus (mit HbA1c ≥ 58 mmol/mol oder ≥ 7,5%),
g) Personen mit Leberzirrhose oder einer anderen chronischen Lebererkrankung,
h) Personen mit chronischer Nierenerkrankung,
i) Personen mit Adipositas (Personen mit Body-Mass-Index über 40),
j) Personen, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht.


Anmeldung für pflegende Angehörige erfolgt per E-Mail an :
„Wir wollen die Angehörigen im Landkreis möglichst zeitnah und unbürokratisch impfen - daher bitten wir um Registrierung per E-Mail direkt an unser Impfzentrum“, erklärt Landrat Elmar Stegmann.
Bitte im Betreff: „Impfung pflegende Angehörige“ eingeben. Zum Impftermin muss ein Nachweis (Schreiben der Pflegekasse mit Feststellung des Pflegegrades) mitgebracht werden. Ohne entsprechenden Nachweis kann die Impfung nicht erfolgen. Pro
pflegebedürftiger Person können maximal zwei enge Kontaktpersonen geimpft werden.


Aktueller Stand der Impfungen im Landkreis Lindau (Bodensee)
Mit Stand heute haben 2.800 Menschen im Landkreis eine Erstimpfung erhalten, 1.415 davon sind bereits zum zweiten Mal geimpft. „Ende Februar werden in allen Senioren- und
Pflegeeinrichtungen ohne aktuelles Infektionsgeschehen die Zweitimpfungen erfolgt sein,“
freut sich Landrat Elmar Stegmann.
Impfstofflieferungen: Für die kommende Woche wurden 894 Impfdosen BionTech, 100 Impfdosen Moderna und 400 Impfdosen AstraZeneca angekündigt.


Hinweis zu einer Betrugsmasche
Immer wieder kommt es vor, dass Betrüger sich als Mitarbeiter eines Impfzentrums ausgeben, einen Termin vereinbaren möchten und dafür einen Geldbetrag verlangen. Die Impfungen sind jedoch kostenlos. Sollte Geld für eine Impfung verlangt werden, handelt es sich immer um einen Betrugsversuch.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Opfenbach
Mo, 15. Februar 2021

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