Pflichtumtausch von Führerscheinen (rosa und graue Führerscheine) Jahrgänge 1953 bis 1958

Nach und nach sollen ältere Führerscheine durch einen EU-weit einheitlichen und fälschungssicheren Kartenführerschein ersetzt werden. Die Umstellung ist in der 13. Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung geregelt und erfolgt in verschiedenen Staffelungen bis ins Jahr 2033.

 

Zwingend umtauschen müssen ihren Führerschein nun bis zum 19. Januar 2022 alle Fahrerlaubnisinhaber/Innen, die im Besitz eines grauen bzw. rosafarbenen Führerscheins sind und deren Geburtsjahr zwischen 1953 – 1958 liegt.

 

Wer seinen Führerschein erst nach dem 19. Januar 2022 umtauschen muss, sollte mit dem Umtausch noch warten. Es reicht, wenn der Antrag spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Frist erfolgt.

Die Kosten für die Umstellung in einen neuen EU-Kartenführerschein betragen 25,30 Euro.
Die Gültigkeit des neuen EU-Führerscheins ist auf 15 Jahre befristet.

 

Zu Beantragung des Umtausches kommen Sie mit folgenden Unterlagen ins Rathaus Opfenbach:

 

  • ein biometrisches Passfoto, nicht älter als 2 Jahre
  • Ausweis oder Reisepass
  • Führerschein

 

Gerne können Sie sich bei Fragen an die Gemeindeverwaltung, Ursula Rief und Bettina Bischof unter Tel: 08385 9214-13 wenden.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Opfenbach
Fr, 06. August 2021

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