Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses zur Außenbereichssatzung "Hämmerle"

Der Gemeinderat der Gemeinde Opfenbach hat am 04.08.2026 für das Gebiet "Hämmerle" die Außenbereichssatzung "Hämmerle" in der Fassung vom 24.07.2026 als Satzung beschlossen. 

Der räumliche Geltungsbereich befindet sich im Osten des Gemeindegebietes von Opfenbach im Weiler "Hämmerle" und ist im abgebildeten Lageplan dargestellt. 

Diese Außenbereichssatzung "Hämmerle" wird gem. § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) durch diese Bekanntmachung rechtsverbindlich. Ein Genehmigungsverfahren beim Landratsamt Lindau war nicht erforderlich, da Satzungen gem. § 35 Abs. 6 BauGB kraft Bundesrecht keiner Genehmigung des Landratsamtes bedürfen.

Die Außenbereichssatzung "Hämmerle" – bestehend aus Planzeichnung, Satzung und Begründung – kann ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Rathaus der Gemeinde Opfenbach (Bodenseestr. 19, 88145 Opfenbach) während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. Jedermann kann die Satzung einsehen und über ihren Inhalt Auskunft verlangen. 

Zudem soll die in Kraft getretene Satzung mit Begründung im Internet unter http://www.opfenbach.de und unter https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal eingestellt und einsehbar sein.

Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB ist eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Baugesetzbuches beim Zustandekommen einer Außenbereichssatzung unbeachtlich, wenn sie im Falle einer beachtlichen Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften oder im Falle von beachtlichen Mängeln des Abwägungsvorgangs (§ 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB) nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Außenbereichssatzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder die Mängel begründen soll, ist darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).

 

 

Opfenbach, den 14.08.2026

Matthias Bentz, 1. Bürgermeister

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Opfenbach
Mo, 10. August 2026

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