Bebauungsplan "Kirchhalde" - Frühzeitige Unterrichtung der Bevölkerung
Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zu dem Bebauungsplan "Kirchhalde" findet
am Montag, 01.04.2019 von 18.00 Uhr bis voraussichtlich 19.30 Uhr
im Sitzungssaal 1. OG des Feuerwehrhauses Opfenbach, Dammstraße 6, 88145 Opfenbach
ein Unterrichtungs- und Erörterungs-Termin gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) statt.
Hierbei wird die Öffentlichkeit (Bürger) frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebiets in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planungen öffentlich unterrichtet.
Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt.
Gemäß § 13b i.V.m. § 13a Abs. 1 Satz 2 BauGB wird der Bebauungsplan "Kirchhalde" im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Gemäß § 13b i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.
Hinweis: Weitere Informationen können von den Bürgern durch das Beiwohnen an den öffentlichen Gemeinderats-Sitzungen eingeholt werden. Im Rahmen der noch durchzuführenden öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB können Stellungnahmen innerhalb der vorgeschriebenen Fristen abgegeben werden. Hierzu erfolgt jeweils noch eine gesonderte ortsübliche öffentliche Bekanntmachung.